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STARTSTARK-Charta

Wir machen uns stark dafür, dass alle Menschen gleiche Chancen haben auf ein gutes, selbstbestimmtes Leben. STARTSTARK bringt Organisationen und Bürger*innen zusammen und lädt ein, gemeinsam an diesem Ziel „vom guten Leben für alle“ mitzuarbeiten.
Die nachfolgenden Regeln gelten für alle haupt-, neben- oder ehrenamtlich an Standorten und/oder in Projekten von STARTSTARK Tätigen. Es wird dafür Sorge getragen und erwartet, dass auch Dritte, die im Auftrag von STARTSTARK tätig sind oder die durch STARTSTARK gefördert werden, die Inhalte dieser Charta teilen, achten und danach handeln.

Unsere Grundsätze

  • In all unserem Handeln sind wir konfessionell, weltanschaulich und parteipolitisch ungebunden.
  • Wir achten immer und zu jeder Zeit das Grundrecht jedes Einzelnen auf Unantastbarkeit seiner Würde.
  • Wir stehen und setzen uns aktiv ein
    • für menschlichen Zusammenhalt, für Solidarität und Freiheit
    • für Offenheit und Toleranz in allen Dimensionen (Alter, Geschlecht, Herkunft, sexuelle Identität, familiäre, soziale, religiöse Hintergründe, körperliche, psychische und intellektuelle Fähigkeiten)
    • für die Förderung und Anerkennung der Vielfalt von Lebensweisen.
  • Die Gleichstellung aller Geschlechter und die Beachtung von Diversität sind zentrale Grundsätze unseres Handelns.
  • Wir stellen uns gegen jegliche Form der Diskriminierung und schließen die Zusammenarbeit mit rassistischen, antisemitischen, sexistischen, LGBTIQ*-feindlichen oder sonstigen menschen- und demokratiefeindlichen Organisationen, Institutionen und Projekten aus.
  • Wir handeln gemeinwohl-, wirkungs-, lebenswelt- und ressourcenorientiert.

Unsere Haltung gegenüber (jungen) Menschen

  • Wir nennen diejenigen die zu uns kommen bzw. an die Leistungen oder Projekte adressiert werden „(junge) Menschen“, „Gäste“, „Besucher*innen“ oder „Adressat*innen“.
  • Jeder (junge) Mensch hat ein Recht auf uneingeschränkte Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben. Jeder (junge) Mensch ist gleich wichtig.
  • Der (junge) Mensch ist immer Subjekt des Geschehens und nie Objekt von Hilfe, Unterstützung, Angebot. D.h. u.a. auch
    • der (junge) Mensch bestimmt das Ziel. Er bestimmt, um was es geht. Er bestimmt, wobei er begleitet bzw. unterstützt werden möchte und wobei nicht.
    • der (junge) Mensch entscheidet selbstständig über Beginn und Ende der Begleitung/Unterstützung.
  • Wir stigmatisieren Menschen nicht, d.h. wir vermeiden, dass sie abgestempelt werden durch Etiketten.
  • Unser Handeln orientiert sich an Wunsch und Wille des (jungen) Menschen. D.h. u.a.
    • Wir hören hin, was der (junge) Mensch will.
    • Wir helfen, den eigenen Willen zu finden und zu formulieren und das dahinter liegende Bedürfnis, das gedeckt werden soll.

Unsere Haltung gegenüber Kooperationspartner*innen und mitwirkenden Akteuren

  • Mitmachen kann Jede*r, die*der auf das gemeinsame Ziel einzahlt und bereit ist, im Verbund zu arbeiten.
  • Wir achten die Autonomie und Kultur der Organisationen.
  • Jede*r bestimmt das Maß seiner Kooperationstiefe selbst. Nicht alle Kooperationen sind gleich (z.B. in ihrem Verbindlichkeitsgrad).
  • Als Voraussetzung für eine Mitwirkung als Akteur*in erwarten wir
    • Freude an der eigenen Weiterentwicklung und Offenheit
    • Bereitschaft, das eigene Handeln zu reflektieren
    • Bereitschaft, sich auf gemeinsame Ziele zu verständigen
    • Bereitschaft, sich / die Zielerreichung laufend zu überprüfen.

Im Umgang mit den (jungen) Menschen

Die nachfolgenden Regeln dienen insbesondere

  • der Verwirklichung unserer Grundhaltungen gegenüber den (jungen) Menschen
  • dem Schutz der Beziehung zwischen Mitarbeitenden und Adressat*innen sowohl für die Adressat*innen als auch für die Mitarbeitenden
  • der Sicherstellung von Handlungsfähigkeit
  • der Gewährleistung von Freiheit.

Es gelten die folgenden Regeln:

  1. Der Umgang mit den (jungen) Menschen ist geprägt von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen. Wir achten ihre Persönlichkeit und Würde.
  2. Wir schützen unsere Adressat*innen vor körperlichem und seelischen Schaden, vor Missbrauch und Gewalt.
  3. Wir beziehen aktiv Stellung gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten, sei es verbal oder nonverbal. Ein Verhalten, das die Würde des Einzelnen verletzt oder dazu geeignet ist diese zu verletzen, wird benannt und nicht toleriert.
  4. Wir gestalten die Beziehung zu unseren Adressat*innen in positiver Zuwendung und gehen verantwortungsvoll um mit Nähe und Distanz.
  5. Wir achten die Privatsphäre, die persönlichen und körperlichen Grenzen sowie die individuelle Lebenssituation der Adressat*innen. Wir erkennen, respektieren und fördern deren individuelle Ziele, Verantwortung und Unterschiedlichkeit. Wir kommunizieren respektvoll mit den und über die Adressat*innen. Gleiches gilt für die Mitarbeitenden im Umgang mit- und untereinander.
  6. Wir anerkennen die Grenzen zum privaten Leben der Adressat*innen. D.h. auch: Zwischen Mitarbeitenden sowie Adressat*innen, deren Angehörigen und Personen, denen die Adressat*innen persönlich nahestehen, werden weder persönlichen Kontaktdaten ausgetauscht, wie Telefonnummern oder eMail-Adressen, noch werden Kontakte über Soziale Netzwerke gepflegt, sofern nichts anderweitig ausdrücklich vereinbart wurde.
  7. Mitarbeitende dürfen ihre Beziehung zu den Adressat*innen nicht zu ihrem ungerechtfertigten Vorteil bzw. Gewinn nutzen. Eine materielle Vorteilsnahme liegt bei Geschenken oder Einladungen vor, deren Gegenwert 5 Euro überschreitet.
  8. Wir gestalten den Kontakt zu den Adressat*innen, deren Angehörigen und Personen, denen die Adressat*innen persönlich nahe stehen, ausschließlich tätigkeits- bzw. berufsbezogen und jederzeit so, dass für beiden Seiten zu keiner Zeit persönliche, sexuelle oder finanzielle Abhängigkeiten entstehen.
  9. Unter keinen Umständen darf eine sexuelle Beziehung zu den Adressat*innen, deren Angehörigen und Personen, denen die Adressat*innen persönlich nahe stehen, eingegangen werden. Dies gilt auch nachdem Adressat*innen Leistungen, Angebote oder Projekte von GATE6 oder von im GATE6-Verbund mitwirkenden Organisationen nicht mehr in Anspruch nehmen für eine Dauer von mindestens zwei Jahren, bei Minderjährigen mindestens bis zum Erreichen des 21. Lebensjahrs der*des Adressat*in. Jede Art von körperlicher und/ oder sexueller Grenzüberschreitung wird angezeigt.
  10. Besondere Vorkommnisse haben Mitarbeitende unverzüglich einer vorgesetzten bzw. beauftragten Personen anzuzeigen.
  11. Mitarbeitende sind verpflichtet, über alle betrieblichen Vorgänge sowie persönlichen Verhältnisse, von denen sie durch ihre Tätigkeit oder in anderer Weise Kenntnis erlangen, Verschwiegenheit zu wahren. Sämtliche Unterlagen sowie Aufzeichnungen zu betrieblichen Vorgängen bzw. über Adressat*innen sind als Eigentum der Organisation zu behandeln, für die die*der Mitarbeitende tätig ist. Sie sind spätestens bei Beendigung der Tätigkeit an die Organisation auszuhändigen, für die*der Mitarbeitende tätig ist bzw. war. Mitarbeitenden ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort (§ 5 Bundesdatenschutzgesetz). Betriebsgeheimnisse hat die*der Mitarbeitende auch nach Beendigung seiner Tätigkeit zu wahren.

München, 06. August 2021
STARTSTARK

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